Baustein Bildungspolitik für ein kommunalpolitisches Manifest – Entwurf

Bildung ohne Ausgrenzung Die Bildungspolitik wird immer stärker und unverholener den Verwertungsinteressen des Kapitals unterworfen. Das schlechte Abschneiden bei den PISA-Tests und die auffällige Benachteiligung von Migranten und Geringverdienenden, die sogar von einem Sonderbeobachter der Uno bescheinigt wurde, führen nicht etwa dazu, dass Kinder und Jugendliche jetzt in der Schule besser gefördert, dass Ausgrenzung durch integrative Schulen abgemildert werden soll. Frühe Ausschöpfung der Begabungsreserven und Straffung und Standardisierung der Ausbildung sollen das „Humankapital“ mundgerecht und kostengünstig für die Produktionsanforderungen herrichten. Abitur nach der 12. Klasse, Aufgliederung der Kinder schon nach der 4. Klasse auf Haupt-, Realschulen und Gymnasien oder Ausgrenzung in Sonderschulen, Kopfnoten für Sozialverhalten und Disziplin, Vergleichsarbeiten schon im 3. und 4. Schuljahr, Zentralabitur, Abschaffung unerwünschter Abschlussmöglichkeiten in den Gymnasien durch Aufwertung von Mathematik und Sprachen und Abwertung von z.B. Politik, Kunst, Musik, Gesellschaftswissenschaften: Das ist ein Ausschnitt aus den Grausamkeiten, die Fleiß, Ordnung und effektives Lernen in unseren Schulen herstellen sollen. Und Integration soll polizeimäßig erfolgen: Es gibt die ersten Kontrolleure, die auf den Schulhöfen darüber wachen, dass die Kinder ausländischer Herkunft in den Pausen deutsch sprechen. Eliteschulen und –universitäten sollen dagegen unter dem Deckmantel der Hochbegabtenförderung den Nachwuchs an Führungskräften sichern. Wir wollen keine Ausgrenzung von SchülerInnen, die den vorgegebenen Zielen nicht entsprechen, wir treten für optimale Förderungen aller SchülerInnen ein. Wir wollen, dass die Kinder und Jugendlichen möglichst lange gemeinsam lernen und spielen, und lehnen das dreigliedrige Schulsystem daher, im Einklang mit fast allen Ländern der EU, ab. Wir wollen, dass auch Menschen mit Behinderungen in der Regelschule unterrichtet werden. Die Kommunen sind als „Schulträger“ für die sächliche Ausstattung der Schulen zuständig, sind also allenfalls mittelbar in der Lage, auf die inhaltliche Gestaltung von Bildung und Ausbildung Einfluss zu nehmen. Wir wollen aber, dass auch die kommunale Bildungspolitik mit beiträgt zu einer Ausbildung, die die SchülerInnen befähigt, gleichberechtigt an der gesellschaftlichen Produktion teilzuhaben, gleichberechtigt in der Gesellschaft zu leben und sie zu gestalten. Kindertagesstätten werden verstärkt in die allgemeine Ausbildung einbezogen Die Ausbildung soll immer früher beginnen. Die Verlagerung von immer mehr allgemeinen Ausbildungsinhalten schon in den Kindergarten macht es noch dringender, dass die Stadt für alle Kinder einen Kindergartenplatz zur Verfügung stellt. Die vorschulische Sprachörderung wird in aller Regel von Grundschullehrern in den Kindergärten durchgeführt. Damit kein Kind davon ausgeschlossen wird, muss die Stadt darauf hinwirken, dass möglichst alle Kinder – vor allem im letzten Jahr vor der Schule – den Kindergarten besuchen. Der Kindergartenbesuch soll grundsätzlich kostenlos sein. Von der Stadt fordern wir, dass sie kurzfristig die Kosten für das letzte Jahr in der Kindertagesstätte trägt, solange sie nicht von anderer Stelle (Land Niedersachsen) übernommen werden.

- Für alle Kinder muss ein Kindergartenplatz angeboten werden. Die Öffnungszeiten der KiTas müssen so gestaltet werden, dass sie mit den Betreuungswünschen der Eltern in Einklang stehen. - Der Besuch der KiTas soll grundsätzlich kostenlos sein. Kurzfristig übernimmt die Stadt die Kosten für das letzte Jahr in der KiTa. - Die Kindergartenbeiträge werden nach Einkommen der Eltern gestaffelt. Die Stadt übernimmt die Kosten für den Besuch der KiTa für Eltern mit geringem Einkommen. In den städtischen KiTas werden die Bildungsinhalte zusammen mit den Eltern erarbeitet und festgelegt. Die Stadt wirkt bei den freien Trägern auf entsprechende Regelungen hin. Die Schulen zu Zentren für Spielen und Lernen entwickeln Auch in Oldenburg werden in den kommenden Jahren die SchülerInnenzahlen zurückgehen. Für die Grundschulen bietet sich damit die Chance, die teilweise bedrückende räumliche Enge zu entschärfen, vielleicht sogar Fachunterrichtsräume oder Räume für Arbeit in kleinen Gruppen bereit zu stellen. Auf keinen Fall dürfen unter dem Vorwand der knappen Finanzen Grundschulen geschlossen werden, auch deswegen schon nicht, damit das wohnortnahe Schulangebot bestehen bleibt. Außerhalb der Schulzeiten bleiben die meisten Schulräume ungenutzt. Spielmaterialien für den Schulhof bleiben eingeschlossen. Wir streben an, dass die Stadt, beginnend in den sozialen Brennpunkten, Räumlichkeiten und Spiel- und Sportmaterialien auch außerhalb der Schulzeit für die Nutzung durch die SchülerInnen bereit stellt. Sie können dann selbstbestimmt lernen und spielen. Soweit dafür Betreuungspersonal benötigt wird, lehnen wir ab, dass die in „1 € - Jobs“ beschäftigt werden. Wenn die Stadt Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II dafür nutzen will, kann sie das auch mit regulären Beschäftigungsverhältnissen tun. - Auch bei zurückgehender Schülerrinnenzahl keine Schließung von bestehenden Grundschulen. - Entwicklung der Grundschulen zu Stadtteilzentren, in denen u.a. selbstbestimmtes Lernen und Spielen möglich ist Da Ganztagsschulen am ehesten geeignet sind, die Ausgrenzung von SchülerInnen zu verhindern, streben wir für die Grundschulen und die anderen allgemeinbildenden Schulen an, dass sie im Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. Dafür muss sich die Stadt beim Land, das für die Genehmigung und die personelle Ausstattung zuständig ist, einsetzen. Solange Halbtagsschulen bestehen, ist die Stadt dafür zuständig, dass die Kinder nach der Schule in einem Hort betreut werden können. Daher fordern wir von der Stadt: - Jedes Kind, das einen Hort besuchen möchte, bzw. dessen Eltern das wollen, muss die Möglichkeit dazu haben. - Staffelung der Beiträge nach dem Einkommen der Eltern. Für Eltern mit geringem Einkommen fallen keine Beiträge an. Ausbildung muss kostenfrei sein Wir treten dafür ein, dass der Besuch der Schule kostenlos ist. Wir lehnen es ab, dass versucht wird, immer mehr offene oder versteckte Kosten für den Schulbesuch einzuführen: Kosten für Schulbücher durch die Aufhebung der Lernmittelfreiheit, Kopierkosten, Kosten für Verbrauchsmaterial, für Schwimmunterricht, für Klassenfahrten, für Arbeitsgemeinschaften, für Theater- oder Kinobesuche. - So lange Kosten für den Besuch der Schule erhoben werden, muss die Stadt für Kinder von Eltern mit geringem Einkommen diese Kosten ohne Schikanen und übertriebene Bürokratisierung übernehmen. - Die Stadt setzt sich in der ARGE für entsprechende Regelungen für Eltern, die ALG II beziehen, ein. Der Ausgrenzung durch das gleigliedrige Schulsystem entgegenwirken Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen aus der Regelschule lehnen wir ab. Wir treten dafür ein, dass die Stadt alle Angebote des Landes zur Einrichtung von Integrationsklassen nutzt und dass sie dafür eintritt, diese Angebote erheblich auszuweiten, bis die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen vollständig durchgesetzt ist. Nach der Abschaffung der Orientierungsstufe erfolgt die Aufspaltung der SchülerInnen in die sogenannten weiterführenden Schulen. Für viele Kinder ergibt sich somit schon im Alter von 10 Jahren mit der „Hauptschulempfehlung“ die große Gefahr zur Ausgrenzung aus einer durchschnittlichen gesellschaftlichen Ausbildung. Wir treten daher dafür ein, dass die Stadt für alle Kinder, die nicht schon in diesem Alter auf einen Ausbildungsgang festgelegt werden und daher eine IGS besuchen sollen, genügend Plätze dafür bereit stellt.

- Jede SchülerIn, die einen Platz an der IGS haben möchte, soll einen bekommen können. Wenn das Land seinem Bildungsauftrag nicht nachkommt und nicht dafür sorgt, dass insbesondere in den sozialen Brennpunkten der frühzeitigen Ausgrenzung durch „Schulversagen“ entgegenwirkt, muss die Stadt mit geeigneten Maßnahmen eingreifen. Das kann z.B. durch die Einstellung von SozialpädagogInnen oder durch Angebote zur Hausaufgabenbetreuung oder kostenloser Nachhilfe geschehen. Dazu können auch die Jugendfreizeitstätten noch viel mehr als bislang beitragen. - Die Stadt muss dafür eintreten, dass von der ARGE ausreichend Angebote für Jugendliche ohne Schulabschluss und ohne Berufsausbildung vorgehalten werden, damit möglichst alle eine abgeschlossene Ausbildung erhalten. Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung koordinieren Mit der Schulentwicklungsplanung soll die Stadt z.B. festlegen, dass keine Grundschulen geschlossen werden. Sie kann damit bei Bedarf einer zusätzlichen IGS Druck auf die Landesregierung ausüben, die Gründung weiterer Gesamtschulen wieder zuzulassen. Sie soll auch festlegen, dass das geplante Schulsponsering in Oldenburg nicht in der Form genutzt wird, dass die Schulen zum Tummelplatz von werbenden Firmen werden. Wenn ein Unternehmen die Bildung fördern will, kann es in einen dafür noch einzurichtenden Fond einzahlen, so dass die Gelder allen Bildungseinrichtungen zu Gute kommen können. Die Koordinierung von Schulentwicklungs- und Bildungsplanung kann die Möglichkeiten der Stadt verbessern, gerade auch in Brennpunkten mit sinnvollen Unterstützungsmaßnahmen zum Wohle der Kinder und Jugendlichen einzugreifen. Eine Verzahnung der beiden Bereiche kann die Wirksamkeit solcher Maßnahmen verbessern.

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